Presseinformationen Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Forstwirtschaftswege erschließen Privatwaldflächen
(20. Juli 2018) Böttigheim –Die Teilnehmergemeinschaft Böttigheim 3 übergab am Freitag fünf neu geschaffene Forstwirtschaftswege mit einer Gesamtlänge von mehr als 3,6 km an den Markt Neubrunn. Bürgermeister Heiko Menig, der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Michael Manger vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken und weitere Ehrengäste durchschnitten symbolisch ein Band zur Freigabe der Wege.
Der 150 Hektar große Privatwaldbereich mit über 1700 Parzellen bei über 350 Grundstückseigentümern in den unterschiedlichsten Eigentumsformen, viele als Anteils- und Erbengemeinschaften, ist durch eine starke Besitzzersplitterung geprägt. Die Hälfte der 1.700 Waldflächen ist kleiner als 500 qm, selbst Einlageflächen mit unter 50 qm sind keine Seltenheit. Durch die Ausweisung von Wegtrassen und die Bodenordnung können Holzreserven langfristig mobilisiert werden. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Waldgrundstücke wird dadurch ermöglicht, die Kulturlandschaft erhalten und die Freizeit- und Erholungsfunktion des Waldes gefördert.
„Ein Wald ohne Weg ist wie ein Haus ohne Tür oder Dach“ und laut dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Böttigheim 3, Michael Manger, somit die Grundvoraussetzung und wesentliche Zielvorgabe der Waldflurbereinigung. Die Erschließung der einzelnen Waldkomplexe mit zweckmäßigen und bedarfsgerechten Forstwegen wird geschaffen und eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung erstmalig ermöglicht.
In den nächsten Tagen wird die vollständigen Abmarkung und Vermessung. des neuen Wege- und Gewässernetzes abgeschlossen. Von den Feldgeschworenen aus Böttigheim wurden seit Verfahrensbeginn über 1.000 Granitsteine neu gesetzt und annähernd 1.500 Grenzpunkte aufgedeckt bzw. überprüft, nicht oft bevor diese mühsam freigeschnitten werden mussten, da diese seit Jahrzehnten in Hecken und am Waldrand eingewachsen waren.
Nach umfangreichen Berechnungen schließen die Verhandlungen zur Neueinteilung der Waldflächen sich im Winter/Frühjahr 2018/19 an. Es gilt den Kleinstprivatwald zusammen mit gemeindlichen Streubesitz durch weitgehend mit einvernehmlichen Vereinbarungen im Sinne einer großzügigen Zusammenlegung neu zu ordnen und mögliche Interessenskonflikte von Grundeigentümern mit der Naturschutzgebietskulisse „Trockenhänge bei Böttigheim“ zu verringern oder ganz zu beseitigen.