Pressemitteilung
Überdurchschnittlicher Einsatz für die Grundversorgung
(21. Oktober 2024) Würzburg – „Starke Grundversorgung in Bayerns Dörfern: Seit 2017 investierte der Freistaat mehr als 32 Millionen Euro.“ So betitelte jetzt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) seine Pressemitteilung anlässlich der von ihm ausgerufenen landesweiten Themenwoche, durch die es auf die Bedeutung der sogenannten Kleinstunternehmen der Grundversorgung in den ländlichen Regionen aufmerksam machen wollte. Die Statistik des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken verrät, dass auf besagtem Gebiet im nordwestlichen Regierungsbezirk unter allen sieben in Bayern das Engagement am größten ist.
Das ALE Unterfranken zeichnet für ein Viertel des Fördervolumens verantwortlich – also acht Millionen Euro. Noch mehr gilt es, die hohe Zahl an 201 Bewilligungen zu beachten. Dies besagt, dass die Gelder breit verteilt und somit besonders viele Anliegen berücksichtigt wurden. Bayernweit wurden 520 Anträge unterstützt. Damit konnten Investitionen in Höhe von etwa 113 Millionen Euro ausgelöst werden. In Unterfranken lag das Investitionsvolumen bei 25 Millionen Euro. Davon waren 20,2 Millionen Euro zuwendungsfähige Kosten. Folglich betrug der durchschnittliche Fördersatz 40 Prozent.
Zuschüsse, um die Dörfer zu stärken
Das entsprechende staatliche Programm heißt vollständig „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer“. Unverzichtbar sei es für die Lebensqualität auf dem Land, betonte Staatsministerin Michaela Kaniber in besagte Pressemitteilung. Besonders ältere Menschen und Familien ohne Fahrzeug seien auf eine funktionierende Grundversorgung vor Ort angewiesen; nicht nur den Einheimischen, sondern auch den Touristen komme sie zugute. Zusätzlich, so die Ministerin weiter, würden durch die Zuschüsse Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.
Dorferneuerung wird vorausgesetzt
Überall, wo eine Dorferneuerung förmlich anberaumt ist, kann das Programm in Anspruch genommen werden. Als Kleinstunternehmen der Grundversorgung sind Betriebe eingestuft, deren Jahresumsatz zwei Millionen Euro nicht übersteigt und die nicht mehr als zehn Beschäftigte haben. Die Förderung pro Unternehmen ist begrenzt auf 200.000 Euro.
Anträge von Metzgereien führen in Unterfranken mit der Zahl 78 die Liste der Genehmigungen an. An zweiter Stelle rangiert die Gastronomie mit 57 Förderzusagen. Mit Abstand folgen Bäckereien (23) und Handel/Dorfläden (16). Aber auch ein Mobilitätsdienstleister, um insbesondere körperlich eingeschränkte Personen zum Arzt zu bringen und Besorgungen zu machen, kam schon in den Genuss eines Zuschusses.