Integrierte Ländliche Entwicklung
Neuer Rekord: 2024 mehr als 600 Kleinprojekte gefördert

Eine junge Frau hat auf einer erntereifen Wiese ein Rehkitz aufgehoben.Zoombild vorhanden

Foto: Gerald Bachmann

(22. November 2024) Würzburg – Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen mit dem Regionalbudget Kommunen, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben. Damit ist es den Verbünden möglich, gemeinsam mit ihren engagierten Akteuren vor Ort innovative Kleinprojekte rasch und unkompliziert zu realisieren und somit die regionale Identität zu stärken. In Unterfranken wurde dieses Förderinstrument 2024 mehr denn je genutzt.

ILE-Zusammenschlüsse in ganz Bayern können sich seit 2020 jährlich für ein Regionalbudget bewerben. Auf regionaler Ebene wird dann entschieden, welche Kleinprojekte dazu beitragen, die gemeinsamen, im Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) festgelegten Ziele zu erreichen; diese können bezuschusst werden.

Fast drei Millionen Euro ausbezahlt
Unter den Begriff Kleinprojekte fallen Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. In Unterfranken gibt es fast flächendeckend ILE-Regionen. Alle 32 Zusammenschlüsse beantragten für 2024 ein Regionalbudget. Dieses Geld ermöglichte insgesamt 611 Projekten. Sie wurden mit zusammen rund 2,9 Millionen Euro bezuschusst. 90 Prozent der Mittel kamen vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken. Die restlichen 10 Prozent zahlten die jeweiligen ILE-Mitgliedskommunen.

„Die geförderten Maßnahmen kommen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Mit den Projekten gestalten sie unmittelbar ihr Lebensumfeld. Dadurch steigt auch die Lebensqualität im ländlichen Raum“, so die für die Ländliche Entwicklung zuständige Staatsministerin Michaela Kaniber.
Alle ILE-Regionen beteiligen sich 2025 erneut
2024 nutzten die unterfränkischen ILE-Zusammenschlüsse das Regionalbudget, um in nahezu allen Themenfeldern der Ländlichen Entwicklung Projekte zu verwirklichen. Für 2025 haben alle erneut einen Antrag gestellt. Eine Einschränkung gibt es künftig: Für Verbünde mit weniger als zehn Kommunen steht nun ein kleinerer als der bisher mit einheitlich 100.000 Euro gefüllte Topf zur Verfügung.