Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Flächen neu ordnen, um den Wald nachhaltig umzubauen und zu nutzen
(5. April 2023) Lindach – Passenderweise hat das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken nahe an der bayerischen Woche des Waldumbaus einen sogenannten Anordnungsbescheid für eine Waldneuordnung in Lindach herausgegeben. Das Ziel ist ein stabiler Forst, der nachhaltig genutzt werden kann. Das ALE hat damit einem Antrag der Gemeinde Kolitzheim entsprochen. Der für den Landkreis Schweinfurt zuständige ALE-Abteilungsleiter Johannes Krüger brachte das Schriftstück persönlich ins Rathaus.
Der Lindacher Wald ist geprägt von Laubholz, vorrangig Eiche und Rotbuche. Mancherorts dominiert die Kiefer das Bild. „Dem Wald ist der Pflegerückstand deutlich anzusehen“, ist in einer Kurzcharakteristik zu lesen. Als Grund für die Defizite werden zum einen kleinstparzellierte Privatwaldflächen ausgemacht, die oft kleiner als 1000 Quadratmeter und über das vorhandene Wegenetz nicht zugänglich sind. Zum anderen gibt es fünf Körperschaften, also Vereinigungen von durchschnittlich 15 bis 20 Nutzungsberechtigten. Kurzum: „Die Waldbewirtschaftung ist aufgrund des gemeinschaftlichen Eigentums und der kleinen Parzellen gehemmt. Dementsprechend wird (…) der Wald weit unter seinen Möglichkeiten genutzt.“ Lediglich etwas Brennholz würde geerntet. Etwa fünf Prozent der Eichen und Kiefern ließen aktuell sägefähiges Holz erwarten. „Kulturen, Jungbestände sowie Alters- und Zerfallsphasen fehlen.“
Stark gegen den Klimawandel
Es wird prognostiziert: „Eine deutliche Verjüngung in Teilen des Waldes und ein flächig stufiger Aufbau mit dem bereits vorhandenen Baumartenpotenzial würden eine Stärkung des Waldes gegen den Klimawandel fördern.“ Damit ausreichend Licht bis zum Boden hinunter dringen kann, müssten behutsam einige Bäume entnommen und zum Schutz dessen, was nachwächst, ein paar Abschnitte vorübergehend eingezäunt werden. Die schmalen und unförmigen Grundstückszuschnitte sowie die gemeinschaftliche Eigentumsform – sprich: die Körperschaftswälder – hemmen jedoch derlei Maßnahmen.
Schon 2008 hatte die Gemeinde Kolitzheim den ersten Anlauf unternommen, insbesondere südlich des Ortsteils Lindach in den Lagen „Winterleite“ und „Nußholz“ die Voraussetzungen zu schaffen, um den Wald zukunftsfähig umzubauen und wirtschaftlich nachhaltig nutzen zu können. Die Eigentümerinnen und Eigentümer waren sich damals allerdings nicht einig, was passieren sollte. 2019 hatte sich das geändert, sodass vorbereitende Gespräche begannen. 2022 bekräftigten alle Beteiligten, „dass die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 FlurbG die beste Lösung der bestehenden strukturellen Probleme in der Waldnutzung darstellt“.
53 Hektar großes Gebiet
Der besagte Paragraf des Flurbereinigungsgesetzes kann unter anderem angewendet werden, um „Landnutzungskonflikte aufzulösen oder eine erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes (…) in bereits flurbereinigten Gemeinden durchzuführen“. Anknüpfend an letzteres Kriterium heißt das neue Verfahren „Lindach 2“. Es erstreckt sich auf 53 Hektar, wobei es sich bei 43 Hektar um Wald handelt. Davon sind wiederum etwa 38 Hektar Privat- und Körperschaftswald. Eingestreut liegende Flächen der Gemeinde sollen ebenfalls arrondiert werden. Es sind bei 141 Waldgrundstücken 80 Besitzstände beteiligt; besonders hervorzuheben sind die fünf Körperschaften.
Die Grundstücke sollen dieses und nächstes Jahr vermessen sowie der Wert von Boden und Baumbestand durch einen forstlichen Sachverständigen ermittelt werden. Im nächsten Schritt folgt die amtlich so bezeichnete Wunschverhandlung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerben sich in Anlehnung an die von ihnen eingebrachten Flächen um welche, die zusammengelegt beziehungsweise sinnvoll zugeschnitten werden sollen. Auf dieser Basis erstellt ein noch zu wählender Vorstand der Teilnehmergemeinschaft den gültigen Flurbereinigungsplan. In voraussichtlich fünf Jahren wäre dann behördlicherseits mit der Ausführungsanordnung zu rechnen. Vom ALE Unterfranken wurde Edgar Steger schon als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft (TG) bestimmt. Die genannte Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft ist für den Sommer vorgesehen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Gemeinde Kolitzheim in eine Kandidatenliste eintragen.
Ökologisch wertvoll
Investitionen von rund 83.000 Euro sind laut Finanzierungsübersicht vorgesehen. Aktuell können die TG eine staatliche Fördersumme von 77,4 Prozent erwarten, sodass der Eigenleistungsbetrag knapp unter 19.000 Euro betragen würde. Dauerhaft soll damit auch die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und das Landschaftsbild gewahrt bleiben. Das neuzuordnende Gebiet ist als regionaler Klimaschutzwald kartiert. Ein Teil ist aufgrund der ökologischen Wertigkeit auch im Zug der Biotopkartierung erfasst. Deshalb werden die verschiedenen Schritte mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Wie dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Schleif- und Nußwiesen“ gilt einem ebenso am Rande befindlichen Bodendenkmal besondere Aufmerksamkeit; eine einstige Siedlung wird der jüngeren Latènezeit zugeschrieben, also dem Abschnitt von 450 vor bis Christi Geburt. Aber in der Projektbeschreibung wird ohnehin unterstrichen: „Um die (…) Ziele der Verbesserung der Waldstruktur möglichst rasch herbeiführen zu können, soll vorrangig die Bodenordnung vorangetrieben werden. Der Wegebau steht nicht im Vordergrund.“